Das Gesetz zur Beendigung einiger Exekutionsverfahren ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten

  • Veröffentlicht durch: Peter Udvaros
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Am 1.1.2020 ist das Gesetz über die Beendigung einiger Exekutionsverfahren in Kraft getreten und somit kam es zum 1.1.2020 zur Einstellung von sogenannten „alten Exekutionen“, wobei unter einer alten Exekution das Gesetz eine Exekution versteht, die vor dem 1. April 2017 eingeleitet worden ist. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes werden Exekutionen eingestellt, die zum 1.1.2020 mehr als fünf Jahre angedauert haben (dies ist der sogenannte maßgebliche Zeitraum) und im Rahmen derer in den letzten 18 Monaten kein Ertrag von zumindest 15 € erreicht wurde. Das Gesetz rechnet sowohl mit Ausnahmen von der Einstellung von alten Exekutionen, z.B. im Falle von Ansprüchen auf Unterhaltszahlungen, Eintreibung von Forderungen, die durch eine Entscheidung einer Institution, Behörde oder Agentur der Europäischen Union oder durch eine Entscheidung einer Verwaltungsbehörde in Sachen des Verstoßes gegen den Wettbewerb festgestellt wurden, als auch mit einer Verlängerung des maßgeblichen Zeitraums, wenn das Gericht am Tag, an dem die alte Exekution einzustellen wäre, z.B. über Einwände gegen die alte Exekution, über den Ausschluss von Sachen aus der alten Exekution, die Erteilung des Zuschlags oder über die Genehmigung der Verteilung des Erlöses entscheidet.

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